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Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie - 04.11.2021

Teilrückerstattung von ZTV-Mitgliederbeiträge

Der Schweizerische Turnverband hat in der Kalenderwoche 43 die Kantonalverbände sowie die Turnvereine darüber informiert, dass die STV-Mitgliederbeiträge 2021 für erwachsene Aktivmitglieder teilweise zurückerstattet werden. Dies aufgrund der Wettkampfausfälle für Erwachsene wegen den Vorschriften und Schutzmassnahmen des Bundes gegen COVID-19.

Der Zentralvorstand des Zürcher Turnverbandes hat daraufhin beschlossen, die ZTV-Mitgliederbeiträge für die Zeitspanne vom 1. Januar 2021 bis 25. Juni 2021 für turnende Erwachsene ab dem 17. Altersjahr sowie für Mitglieder mit Lizenzen eines anderen Sportverbandes ebenfalls zu 50% (Lizenzanteil) zurückzuerstatten. Dies unter der Voraussetzung, dass die dadurch entstehenden Mindereinnahmen für den ZTV durch das Stabilisierungspaket des Bundes gedeckt werden. Auf dieser Grundlage ergibt sich für die Mitgliederkategorien 1-9 eine Rückzahlung pro Mitglied von CHF 4.15. (Berechnung: CHF 17.00 * 50% (Lizenzanteil) / 360 Tage * 175 Tage = CHF 4.15)

Die Gutschrift an die Vereine wird auf Basis der Etat-Rechnung 2021 berechnet und der Etat-Rechnung 2022 abgezogen. Diese Mehreinnahmen müssen bei einem eigenen Antrag für Gelder aus dem Stabilisierungspaket des Bundes deklariert werden

Alle weiteren Informationen zum Thema Stabilisierungspaket und zu den aktuell gültigen Massnahmen können unter «Informationen Corona-Pandemie» nachgelesen werden.