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Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie - 17.12.2021

Verschärfte Zertifikatspflicht für den Turnbetrieb

Der Bundesrat hat am Freitag, 17. Dezember 2021 für Indoor-Sportaktivitäten die 2G-Regel beschlossen. Bei Veranstaltungen gilt zusätzlich eine Sitzpflicht. Das neue Schutzkonzept Turnsport und Wettkämpfe wird aktuell durch den Schweizerischen Turnverband erarbeitet. Im Anschluss gleichen wir diese mit den kantonalen Bestimmungen ab und informieren einerseits auf unserer Webseite sowie mit einem Vereinsversand an die Präsidien sowie an die technische Leitung der Vereine.

Ab dem 20. Dezember 2021 muss der Zugang im Trainingsbetrieb in Innenräumen ab 16 Jahren auf Personen mit einem gültigen Covid-Zertifikat (2G: genesen oder geimpft) beschränkt und die Maskenpflicht eingeführt werden. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen kein Zertifikat und müssen auch keine Maske tragen. Aufgrund der kantonalen Bestimmungen empfehlen wir jedoch,  die Maskenpflicht bereits ab der 4. Primarklasse einzuführen. Outdoor-Aktivitäten sind weiterhin ohne Zertifikats- und Maskenpflicht möglich. 

Vereine können freiwillig den Zugang auf 2G+ (genesen oder geimpft und getestet) beschränken, um die Maskenpflicht aufzuheben. Personen, bei denen die Impfung oder Genesung maximal 120 Tage zurückliegt, benötigen kein Testzertifikat. 

Die gleichen Massnahmen wie für den Trainingsbetrieb gelten bei Veranstaltungen in Innenräumen. Bei Veranstaltungen im Freien mit mehr als 300 Personen gilt eine Zertifikatspflicht (3G).

Der Zürcher Turnverband hält sich weiterhin konsequent an die nationalen und kantonalen Bestimmungen und fordert seine Mitglieder dazu auf, ihre Trainings und Anlässe coronakonform durchzuführen, um die Corona-Pandemie einzudämmen.

Weiteren Informationen sind unter «Informationen Corona-Pandemie» aktualisiert.

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